Erwägungsgrund 6 32023R0648
Am 26. Juli 2013 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde zu diesem Antrag, in der der Schluss gezogen wurde, dass auf Basis der vorgelegten Daten zwischen der Einnahme der Kombination von Artischockenblätter-Trockenextrakt mit einem standardisierten Gehalt an Caffeoylchinasäuren, Monacolin K aus Rotschimmelreis, Policosanolen aus Zuckerrohr, oligomeren Proanthocyanidinen aus der Rinde der Französischen Strandkiefer, Knoblauch-Trockenextrakt mit einem standardisierten Gehalt an Allicin, d-α-Tocopherol-Hydrogensuccinat, Riboflavin und Inosithexanicotinat in dem Lebensmittel, auf das sich die Angabe bezieht, und der Senkung der LDL-Cholesterinkonzentration im Blut ein kausaler Zusammenhang nachgewiesen wurde. Eine gesundheitsbezogene Angabe, die diese Schlussfolgerung widerspiegelt, sollte daher als den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 entsprechend gelten und in die Unionsliste zulässiger gesundheitsbezogener Angaben aufgenommen werden.