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Zusammen mit dem in Artikel 9 genannten Bericht nimmt die Kommission einen Durchführungsbeschluss an, mit dem festgestellt wird, ob ein bestimmter Mitgliedstaat Migrationsdruck ausgesetzt ist oder im kommenden Jahr für ihn die Gefahr von Migrationsdruck besteht oder er sich in einer ausgeprägten Migrationslage befindet. Zu diesem Zweck konsultiert die Kommission die betroffenen Mitgliedstaaten. Die Kommission kann eine Frist für diese Konsultationen setzen.
Für die Zwecke von Absatz 1 verwendet die Kommission die gemäß Artikel 10 gesammelten Informationen unter umfassender Berücksichtigung aller Elemente des in Artikel 9 genannten Berichts, aller Migrationsrouten, einschließlich der Besonderheiten des strukturellen Phänomens der Ausschiffungen im Anschluss an Such- und Rettungseinsätze und unerlaubter Migrationsbewegungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen zwischen den Mitgliedstaaten sowie des vorherigen Drucks auf den betroffenen Mitgliedstaat und der derzeitigen Lage.
War ein Mitgliedstaat in den vergangenen zwölf Monaten aufgrund sich wiederholender Ausschiffungen im Anschluss an Such- und Rettungseinsätze mit einer großen Zahl von Einreisen konfrontiert, so stellt die Kommission fest, dass dieser Mitgliedstaat Migrationsdruck ausgesetzt ist, sofern diese Einreisen von einem solchen Ausmaß sind, dass unverhältnismäßige Verpflichtungen selbst für das gut vorbereitete Asyl-, Aufnahme- und Migrationssystem des Mitgliedstaats entstehen.
Die Kommission erlässt ihren Durchführungsbeschluss bis zum 15. Oktober jedes Jahres und übermittelt ihn dem Europäischen Parlament und dem Rat.
Bei der Beurteilung, ob ein Mitgliedstaat Migrationsdruck ausgesetzt ist, für ihn die Gefahr von Migrationsdruck besteht oder er sich in einer ausgeprägten…
Um zu gewährleisten, dass den Mitgliedstaaten die erforderlichen Instrumente zur Verfügung stehen, um Herausforderungen im Zusammenhang mit in ihrem…
„Migrationsdruck“ ist eine Situation, die durch die Einreisen von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen auf dem Land-, See- oder Luftweg oder durch Anträge…
starken Migrationsdruck in einem oder mehreren Mitgliedstaaten aufgrund eines massiven und übermäßigen Zustroms von Drittstaatsangehörigen, bei dem die…
Ein Mitgliedstaat, der sich einem hohen Migrationsdruck gegenübersieht, wodurch seine Aufnahmeeinrichtungen und Asylsysteme stark beansprucht werden, kann
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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