Erwägungsgrund 13 32024R1359
Die Mitgliedstaaten sollten über ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen und die erforderliche Infrastruktur zur wirksamen Umsetzung der Asyl- und Migrationspolitik verfügen. Die Mitgliedstaaten sollten eine angemessene Koordinierung zwischen den zuständigen nationalen Behörden sowie mit den nationalen Behörden der anderen Mitgliedstaaten sicherstellen, um dafür zu sorgen, dass ihr Asylsystem, Aufnahmesystem, einschließlich Kinderschutzdienste, oder Rückkehrsystem — auch in Bezug auf Vorsorge und Notfallplanung — gut gerüstet ist und dass jede Komponente über eine ausreichende Kapazität verfügt.