Erwägungsgrund 14 32024R1834
Schätzungen zufolge wurden mit der Verordnung (EU) Nr. 327/2011 bis 2020 jährlich 14 TWh eingespart. Da die mit der vorliegenden Verordnung vorgenommenen Änderungen eine Aktualisierung der Verordnung (EU) Nr. 327/2011 darstellen, werden die mit der genannten Verordnung erzielten Einsparungen beibehalten und durch die mit der vorliegenden Verordnung zu erwartenden Einsparungen ergänzt.