Erwägungsgrund 16 32024R1834
Nach Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 2009/125/EG sollte in dieser Verordnung festgelegt werden, welche Konformitätsbewertungsverfahren gelten.
Nach Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 2009/125/EG sollte in dieser Verordnung festgelegt werden, welche Konformitätsbewertungsverfahren gelten.