Erwägungsgrund 24 32024R1834
Im Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft sowie im Arbeitsprogramm für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung 2022-2024 wird hervorgehoben, wie wichtig es ist, den Rahmen für Ökodesign zu nutzen, um den Übergang zu einer ressourceneffizienteren Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. In der vorliegenden Verordnung sollten daher geeignete Anforderungen festgelegt werden, die zu den Zielen der Kreislaufwirtschaft beitragen, insbesondere durch die Verpflichtung zur Bereitstellung von Ersatzteilen und die Gewährleistung der Verfügbarkeit relevanter Informationen, z. B. zu Demontage, Recycling oder Entsorgung am Ende der Lebensdauer.