Erwägungsgrund 3 32024R2054
Für die Fischereikategorie 1 (Fischereifahrzeuge für den Fang von Krebstieren außer Langusten) ist in Anlage 2 des Protokolls unter Nummer 5 des Datenblattes für die Fischereikategorie 1 (im Folgenden „Datenblatt“) festgelegt, dass die Zahl der gleichzeitig zugelassenen Schiffe auf 15 begrenzt ist.