Erwägungsgrund 6 32024R2054
Mit Beschluss vom 8. Dezember 2023 hat der im Rahmen des Abkommens und des Protokolls eingesetzte Gemischte Ausschuss Nummer 5 des Datenblattes geändert und die Zahl der in der Fischereikategorie 1 gleichzeitig zugelassenen Schiffe auf 18 angehoben, ohne die geltende zulässige Gesamtfangmenge (TAC) für diese Fischereikategorie zu ändern. Dieser Beschluss basierte auf einer vom unabhängigen gemeinsamen wissenschaftlichen Ausschuss vorgenommenen Bewertung der potenziellen Auswirkungen einer Anhebung der Anzahl der Schiffe auf den Bestand von Krebstieren. Als Ergebnis dieser Bewertung ist der unabhängige gemeinsame wissenschaftliche Ausschuss zu dem Schluss gekommen, dass eine Erhöhung des Fischereiaufwands im Rahmen der geltenden TAC möglich sei.