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Die Überwachung stützt sich auf Sichtungen, die durch die NEAFC-Inspektoren visuell oder auf andere Weise von einem für die NEAFC-Regelung abgestellten Schiff oder Flugzeug ausgeführt werden.
Die NEAFC-Inspektoren füllen den Überwachungsbericht aus und übermitteln der EFCA eine Kopie.
Der inspizierende Mitgliedstaat oder die EFCA leiten die Daten aus jedem Überwachungsbericht elektronisch in einer Sichtungsmeldung in einem Format gemäß Anhang XVII unverzüglich an den Flaggenmitgliedstaat oder die Vertragspartei des betreffenden Fischereifahrzeugs und an das NEAFC-Sekretariat weiter. Ein Mitgliedstaat leitet diese Daten mit Kopie an die EFCA weiter. Die während der Überwachung aufgenommenen Bilder werden dem Flaggenmitgliedstaat oder der Vertragspartei des betreffenden Fischereifahrzeugs auf Anfrage übermittelt.
übermittelt den Überwachungsbericht der EFCA, die ihn unverzüglich dem NAFO-Exekutivsekretär zur Weiterleitung an die Flaggenstaat-Vertragspartei des Schiffes…
Die NEAFC-Inspektoren übermitteln dem Kapitän des Schiffs der Nichtvertragspartei, der Kommission und der EFCA unverzüglich eine Kopie des Inspektionsberichts.…
Die in Absatz 1 genannten Informationen werden gemäß den von der NEAFC angenommenen Mustern bereitgestellt.
Der Hafenmitgliedstaat übermittelt dem NEAFC-Sekretariat, mit Kopie an die Kommission und die EFCA, unverzüglich die Ergebnisse aller in seinen Häfen…
Die Behörden des Hafenmitgliedstaats stellen sicher, dass eine Kopie jedes Inspektionsberichts unverzüglich dem Flaggenstaat des inspizierten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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