Erwägungsgrund 12 32024R2597
Am 24. April 2014 legte die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten zur Neubewertung von Propylgallat (E 310) als Lebensmittelzusatzstoff vor. Die Behörde stellte fest, dass die Verwendung von Salzsäure bei der Herstellung von Propylgallat zu chlorierten Nebenprodukten führen könnte und dass der Behörde trotz der Tatsache, dass die Spezifikationen eine Höchstmenge für chlorierte organische Verbindungen enthalten, keine Informationen über die Identifizierung oder Quantifizierung möglicher chlorierter Nebenprodukte vorlagen.