Verordnung (EU) 2024/2597 der Kommission vom 4. Oktober 2024 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Sorbinsäure (E 200) und Kaliumsorbat (E 202) sowie des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission in Bezug auf die Spezifikationen für Sorbinsäure (E 200), Kaliumsorbat (E 202) und Propylgallat (E 310) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Unternehmer legten Daten zu den in Propylgallat (E 310) als Verunreinigungen enthaltenen toxischen Elementen vor und stellten klar, dass Salzsäure bei der Herstellung von Propylgallat als Lebensmittelzusatzstoff nicht als Katalysator verwendet wird.
Erwägungsgrund 14 32024R2597Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen