Verordnung (EU) 2024/2597 der Kommission vom 4. Oktober 2024 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Sorbinsäure (E 200) und Kaliumsorbat (E 202) sowie des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission in Bezug auf die Spezifikationen für Sorbinsäure (E 200), Kaliumsorbat (E 202) und Propylgallat (E 310) (Text von Bedeutung für den EWR)
Aus denselben Gründen sollte für Lebensmittel, die Sorbinsäure (E 200), Kaliumsorbat (E 202) oder Propylgallat (E 310) enthalten und die vor dem Geltungsbeginn rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, eine Übergangsfrist vorgesehen werden.
Erwägungsgrund 18 32024R2597Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen