Erwägungsgrund 14 32024R3024
Die Kommission (Eurostat) und die für die Erstellung von umweltökonomischen Gesamtrechnungen verantwortlichen nationalen statistischen Ämter und anderen einzelstaatlichen Stellen sollten bestrebt sein, den Erfassungsbereich der statistischen Daten kontinuierlich auszuweiten und die Qualität der statistischen Daten zu verbessern, mit denen die Überwachung und Bewertung der Fortschritte der Union bei der Durchführung von Rechtsakten unterstützt werden, die im Rahmen des Pakets „Fit für 55“ angenommen wurden und die im Einklang stehen mit dem europäischen Grünen Deal, der Verordnung (EU) 2021/1119, der Resilienz- und Aufbaufazilität, eingerichtet durch die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates und anderen einschlägigen Rechtsakten, und im Einklang stehen mit den internationalen Verpflichtungen der Union unter Berücksichtigung der von den Vereinten Nationen und anderen Einrichtungen entwickelten internationalen statistischen Standards.