Erwägungsgrund 7 32024R3024
Im 8. Umweltaktionsprogramm wird die unverzügliche Schaffung eines verbindlichen Rahmens der Union für die Überwachung der Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der schrittweisen Abschaffung von Subventionen für fossile Brennstoffe und die Berichterstattung darüber auf der Grundlage einer vereinbarten Methode sowie die Festsetzung einer Frist auf Unionsebene sowie auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene für die schrittweise Abschaffung dieser Subventionen gefordert, die mit dem langfristigen Temperaturziel des im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen angenommenen Übereinkommens von Paris, die globale Erwärmung auf 1,5 oC zu begrenzen, vereinbar ist. Die Kommission sollte dieser Thematik in ihrem Programm für Pilotstudien und Studien zur Machbarkeit besondere Aufmerksamkeit widmen und die Qualität der verfügbaren Daten über Energiesubventionen, einschließlich Subventionen für fossile Brennstoffe, bewerten. Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat gegebenenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag im Hinblick auf die Einführung eines Moduls für Energiesubventionen, einschließlich Subventionen für fossile Brennstoffe, in die europäischen umweltökonomischen Gesamtrechnungen vorlegen.