Erwägungsgrund 6 32024R3024
Um das Ziel der Klimaneutralität in der Union bis 2050 zu erreichen, ist es von entscheidender Bedeutung, alle Rechtsakte und Verfahren der Union an den langfristigen Umwelt- und Klimazielen der Union auszurichten, wie sie im Rahmen des europäischen Grünen Deals, der Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates und des Pakets „Fit für 55“ festgelegt wurden. Mehrere Rechtsakte der Union erfordern bereits eine genaue Beobachtung von Entwicklungen und somit zusätzliche und präzisere Daten. In dieser Hinsicht ist es von entscheidender Bedeutung, von den Mitgliedstaaten relevante und detaillierte Daten zu ihren Investitionen in die Umwelt zu sammeln, um sicherzustellen, dass die Union auf dem richtigen Weg ist, die Ziele des europäischen Grünen Deals zu erreichen. Aus all diesen Gründen soll das System der europäischen umweltökonomischen Gesamtrechnungen zu einem umfassenden Instrument entwickelt werden, das erhebliche zusätzliche Daten für die Überwachung der Umsetzung des Umweltrechts und der Umweltpolitik der Union liefert.