Erwägungsgrund 17 32024R3024
Die Mitgliedstaaten sollten finanzielle Unterstützung aus dem im Rahmen der Verordnung (EU) 2021/690 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgestellten Binnenmarktprogramms erhalten können, um die Umweltstatistiken zu modernisieren, ihre Qualität und Aktualität zu verbessern sowie Pilot- und Machbarkeitsstudien durchzuführen. Im Rahmen der nachfolgenden mehrjährigen Finanzrahmen sollte die finanzielle Unterstützung im Einklang mit den Vorschriften des in der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 genannten geltenden Europäischen Statistischen Programms gewährt werden.