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Darüber hinaus werden gemäß bestimmten Durchführungsrechtsakten, die gemäß den Richtlinien 77/93/EWG und 2000/29/EG des Rates erlassen wurden, weiterhin Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände in das Gebiet der Union verbracht, die von anderen amtlichen Attestierungen als Pflanzengesundheitszeugnissen begleitet werden, die in mehreren Drittländern ausgestellt wurden. Bei diesen Rechtsakten handelt es sich insbesondere um die Entscheidungen 93/365/EWG , 93/422/EWG und 93/423/EWG der Kommission und den Durchführungsbeschluss 2013/780/EU der Kommission. Diese Beschlüsse wurden in Ermangelung einschlägiger internationaler Standards erlassen und sind noch in Kraft.
Die Kommission kann im Wege von Durchführungsrechtsakten spezifische Bedingungen bzw. Maßnahmen hinsichtlich des Einführens bestimmter Pflanzen,…
Die Kommission kann im Wege von Durchführungsrechtsakten befristete Maßnahmen hinsichtlich des Einführens von aus Drittländern stammenden Pflanzen,…
Die genannten Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 107 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen.
Die bei der Anwendung der Verordnung (EU) 2016/2031 und der Beschlüsse 93/365/EWG, 93/422/EWG, 93/423/EWG und 2013/780/EU gewonnenen Erfahrungen zeigen, dass…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Auflistung…
Um der Entwicklung internationaler Standards Rechnung zu tragen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, Rechtsakte gemäß Artikel 290 AEUV mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.