Erwägungsgrund 7 32024R3118
Da der Verwaltungsaufwand und regulatorische Hindernisse für die meisten KMU eine Herausforderung darstellen und die Kommission das Ziel verfolgt, die Belastung durch Berichtspflichten um 25 % zu verringern, sollten die Zentralregister so gestaltet sein, dass der Verwaltungsaufwand verringert wird. Gute Verwaltungsgepflogenheiten wie die in der Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates dargelegten Gepflogenheiten können bei der Ausgestaltung und der Führung des Zentralregisters auf Unionsebene und der nationalen Zentralregister als Richtschnur dienen.