Erwägungsgrund 8 32024R3118
Die Kommission ist der Auffassung, dass die Überwachung der sektoralen Obergrenze mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand, insbesondere für KMU, einhergeht Um den Verwaltungsaufwand durch Berichtspflichten zu verringern, ist es daher angebracht, dass die Kommission nicht länger verlangt, dass die sektorale Obergrenze überwacht wird.