Erwägungsgrund 18 32024R0996
In Anbetracht der wissenschaftlichen Stellungnahme des SCCS kann der Schluss gezogen werden, dass die Verwendung von Triclocarban in kosmetischen Mitteln ein potenzielles Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt, wenn die Konzentration dieses Stoffes in einigen kosmetischen Mitteln bestimmte Werte überschreitet und wenn er von bestimmten Altersgruppen verwendet wird. Daher sollte die Verwendung von Triclocarban als Konservierungsmittel in kosmetischen Mitteln auf eine Höchstkonzentration von 0,2 % beschränkt bleiben und die Verwendung in Mundspülungen sollte nicht gestattet werden. Die Verwendung von Triclocarban in kosmetischen Mitteln für andere Zwecke sollte auf eine Höchstkonzentration von 1,5 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln beschränkt bleiben. Darüber hinaus sollte es nicht in Zahnpasta für Kinder unter 6 Jahren zulässig sein. Außerdem sollten Kennzeichnungsanforderungen eingeführt werden, um den Verbraucherschutz weiter zu verbessern und die Marktüberwachung in den Mitgliedstaaten zu erleichtern.