Erwägungsgrund 5 32024R0996
Der SCCS kam in seiner Stellungnahme zu Alpha-Arbutin vom 27. Mai 2015 und in seiner Stellungnahme zu Arbutin vom 25. März 2015 zu dem Schluss, dass beide Stoffe bei Verwendung in begrenzten Konzentrationen in kosmetischen Mitteln für die Verbraucher sicher sind. Er betonte jedoch, dass die etwaige kombinierte Verwendung dieser Stoffe mit weiteren Stoffen, die Hydrochinon freisetzen, in kosmetischen Mitteln nicht bewertet wurde und von Bedeutung sein könnte. Am 31. Januar 2023 nahm der SCCS eine Stellungnahme zur Sicherheit von Alpha-Arbutin und Arbutin in kosmetischen Mitteln an, in der er seine frühere Schlussfolgerung bestätigte, dass Alpha-Arbutin in Gesichtscremes bis zu einer Höchstkonzentration von 2 % und in Körperlotionen bis zu einer Konzentration von 0,5 % sicher ist und dass auch Arbutin in Gesichtscremes bis zu einer Höchstkonzentration von 7 % sicher ist. Der SCCS kam ferner zu dem Schluss, dass die aggregierte Exposition gegenüber Alpha-Arbutin und Arbutin als sicher für die Verbraucher angesehen wird. Außerdem betonte der SCCS, dass der Gehalt von Hydrochinon (CAS-Nr. 123-31-9) in Formulierungen, die Alpha-Arbutin und Arbutin enthalten, so gering wie möglich gehalten werden und nicht über die unvermeidbaren Spuren hinausgehen sollte.