Erwägungsgrund 7 32024R0996
Der Stoff 3-(4’-Methylbenzyliden)campher (CAS-Nr. 36861-47-9/38102-62-4), dem die INCI-Bezeichnung 4-Methylbenzylidene Camphor zugewiesen wurde, ist in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 unter Eintrag 18 aufgeführt und darf daher als UV-Filter in kosmetischen Mitteln mit einer Höchstkonzentration von 4 % in einer gebrauchsfertigen Zubereitung verwendet werden. 4-Methylbenzylidene Camphor hat zusätzlich die gemeldeten Funktionen eines UV-Absorbers und Lichtstabilisators, die gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe e Ziffer ii der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 bis zu einer Konzentration von 4 % zulässig sind.