Erwägungsgrund 18 32025R0014
Um den Verwaltungsaufwand für die Wirtschaftsakteure zu verringern, sollte diese Verordnung die Verwendung von Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten in nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräten ermöglichen, die eine Typgenehmigung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates oder der Verordnung (EU) 2018/858 erhalten haben.