Erwägungsgrund 13 32025R2005
Um die Attraktivität der Mitgliedstaaten-Komponente im Rahmen des Fonds „InvestEU“ zu erhöhen, sollte es den Mitgliedstaaten ermöglicht werden, zusätzlich zu der bestehenden Möglichkeit, einen Beitrag zur EU-Garantie zu leisten, einen vollständig kapitalgedeckten Beitrag aus Fonds mit geteilter Mittelverwaltung, aus der mit der Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Aufbau- und Resilienzfazilität oder aus Mitteln der Mitgliedstaaten über ein InvestEU-Finanzierungsinstrument zu leisten. Unterstützung aus dem InvestEU-Finanzierungsinstrument sollte so weit wie möglich nach denselben Grundsätzen wie die EU-Garantie durchgeführt werden. Über das InvestEU-Finanzierungsinstrument könnten Mitgliedstaaten, die nicht dem Euroraum angehören, finanziell effizienter in ihrer eigenen Währung von dem Programm „InvestEU“ profitieren. Das InvestEU-Finanzierungsinstrument sollte zudem einen weiteren Anreiz bieten, die Risikobereitschaft der Durchführungspartner in verantwortungsbewusster Weise zu erhöhen und somit zum Crowding-in von Privatkapital beizutragen.