Erwägungsgrund 10 32025R2600
Diese Situation beispielloser Dringlichkeit ist das Ergebnis externer Faktoren, die sich der Kontrolle der Mitgliedstaaten entziehen und sich ernsthaft auf ihre Volkswirtschaften niederschlagen. Die Situation droht sie noch stärker zu treffen, wenn keine Sofortmaßnahmen ergriffen werden, um die Fähigkeit Russlands einzuschränken, die hybriden Angriffe im Hoheitsgebiet der Union weiter zu verstärken. Daher ist eine rasche und koordinierte Reaktion auf Unionsebene erforderlich. Diese Maßnahmen sollten im Geiste der Solidarität unter den Mitgliedstaaten getroffen werden, um die ungleichen Auswirkungen zu vermeiden, die eine erhöhte Bedrohung durch Russland für die Mitgliedstaaten zu haben droht, insbesondere für jene mit größter Nähe zur russischen und ukrainischen Grenze. Diese Reaktion lässt geeignete Maßnahmen, die vom Rat im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik im Zusammenhang mit restriktiven Maßnahmen gegen Russland erlassen werden, unberührt.