Erwägungsgrund 20 32025R2600
Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass die Auswirkungen auf die Wirtschaft der Union bei Andauern des Angriffskriegs Russlands noch gravierender ausfallen würden, sollte die Ukraine nicht zur Unterstützung der budgetären Anstrengungen, die zur Fortsetzung ihrer Kriegsanstrengungen unternommen werden müssen, in der Lage sein. Eine Niederlage der Ukraine ginge auch mit einem erhöhten Risiko einer Aggression Russlands — auch durch hybride Aktivitäten — gegen einen Mitgliedstaat oder ein Nachbarland der Ukraine, einschließlich der Bewerberländer, einher, was sofortige direkte und indirekte Auswirkungen beispiellosen Ausmaßes auf die Sicherheits- und Wirtschaftslage in der Union hätte. Eine solche Situation würde die Unsicherheit für die Wirtschaftsakteure noch erhöhen. Diese Auswirkungen dürften in den Mitgliedstaaten mit größerer Nähe zur ukrainischen, russischen und belarussischen Grenze gravierender ausfallen. Jüngste ökonometrische Analysen der Kommission legen nahe, dass durch den Krieg das BIP-Wachstum im Zeitraum 2022–2023 in den an die kriegsführenden Länder angrenzenden Mitgliedstaaten im Vergleich zum Unionsdurchschnitt bereits 1,4-1,8 Prozentpunkte niedriger ausgefallen ist, wobei sich die Verluste bei Verlängerung des Betrachtungszeitraums bis 2024 nur geringfügig vermindern.