Erwägungsgrund 22 32025R2600
Außerdem hat die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine bereits unzählige ukrainische Bürgerinnen und Bürger zur Flucht in andere Teile des Landes und in Nachbarländer gezwungen und einen beispiellosen Zustrom von Vertriebenen aus der Ukraine in die EU ausgelöst, der für die Mitgliedstaaten erhebliche humanitäre und wirtschaftliche Folgen hat. Insbesondere mussten und müssen die Union und ihre Mitgliedstaaten erhebliche budgetäre Anstrengungen für die Aufnahme von Vertriebenen aus der Ukraine unternehmen. Die Invasion in die Ukraine durch Russland hat Millionen von Menschen zur Flucht ins sichere Ausland, meist in Mitgliedstaaten, gezwungen. Bis Ende September 2025 wurde insgesamt 4,3 Millionen aus der Ukraine geflohenen Drittstaatsangehörigen vorübergehender Schutz nach der Richtlinie 2001/55/EG des Rates gewährt. Die der Union seit 2022 entstandenen Bruttohaushaltskosten im Zusammenhang mit der Aufnahme von Vertriebenen aus der Ukraine werden auf rund 0,2 % des BIP jährlich geschätzt, und verschiedene Schätzungen zeigen, dass die daraus resultierenden Haushaltskosten für die Mitgliedstaaten im Zeitraum 2022 bis 2025 mehr als 155 Mrd. EUR erreichen könnten. Eine weitere Eskalation des Angriffskriegs Russlands könnte zu einem schlagartigen Massenzustrom von Vertriebenen aus der Ukraine oder von Personen, die internationalen Schutz benötigen, führen.