Erwägungsgrund 25 32025R2600
Es ist unter den gegenwärtigen Umständen ebenfalls angemessen, dass die Finanzinstitute, die Vermögenswerte und Reserven der Zentralbank Russlands oder mit ihr verbundener Einrichtungen halten, die bei Fälligkeit der Vermögenswerte angesammelten Barbestände getrennt verwalten.