Erwägungsgrund 16 32025R2645
Angelegenheiten betreffend die Erzeugnishaftung in Bezug auf krisenrelevante Erzeugnisse, die im Rahmen einer unionweiten Zwangslizenz hergestellt oder vermarktet werden, sollten, sofern anwendbar, den relevanten Rechtsvorschriften der Union oder den relevanten nationalen Rechtsvorschriften unterliegen.