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Zur Gewährleistung kohärenter und berechenbarer Überprüfungsverfahren sollten die wesentlichen Merkmale der von den Mitgliedstaaten umzusetzenden Überprüfungsmechanismen festgelegt werden. Zu diesen Merkmale sollten zumindest der Mindestumfang vorab genehmigungspflichtiger Transaktionen, die Unterteilung des Überprüfungsverfahrens in eine erste Prüfung und eine vertiefte Untersuchung, Fristen für die Überprüfung, ein öffentlicher jährlicher Bericht, die Möglichkeit für von der Überprüfungsentscheidung betroffene Parteien, gegen solche Entscheidungen Rechtsmittel einzulegen, und die Befugnis der Überprüfungsbehörden gehören, wirksam gegen Fälle von Nichteinhaltung oder Umgehung vorzugehen. Die Regeln und Verfahren bei Überprüfungsmechanismen sollten transparent sein und nicht zu Diskriminierung zwischen Drittstaaten führen.
Die Vorschriften und Verfahren im Zusammenhang mit der Überprüfung müssen transparent sein und dürfen nicht zu einer Diskriminierung zwischen Drittstaaten oder…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ihre Überprüfungsmechanismen genügend Zeit und Mittel vorsehen, um vor dem Erlass einer Überprüfungsentscheidung die…
Die Regeln und Verfahren im Zusammenhang mit Überprüfungsmechanismen, einschließlich der einschlägigen Zeitrahmen, müssen transparent sein und dürfen nicht zu…
Es ist angezeigt, die wesentlichen Elemente des Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen durch einen Mitgliedstaat festzulegen, damit…
Zur Gewährleistung der Effizienz und Wirksamkeit des Kooperationsmechanismus müssen Fristen und Verfahren für den Fall angeglichen werden, dass in zwei oder…
Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission ihre Überprüfungsmechanismen und etwaige Änderungen daran notifizieren. Die Mitgliedstaaten sollten einen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.