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Es ist angezeigt, Maßnahmen vorzusehen, die den Übergang von einem auf Zollanmeldungen basierenden System zu einem System regeln, das auf der Bereitstellung oder Verfügbarmachung von Informationen an die EU-Zolldatenplattform beruht. Die Wirtschaftsbeteiligten sollten die Möglichkeit haben, Zollanmeldungen abzugeben, um zu erklären, dass sie beabsichtigen, Waren während des Übergangszeitraums in ein Zollverfahren zu überführen. Sobald jedoch die entsprechenden Kapazitäten der EU-Zolldatenplattform zur Verfügung stehen, sollten die Wirtschaftsbeteiligten auch die Möglichkeit erhalten, den Zollbehörden Informationen über die EU-Zolldatenplattform bereitzustellen oder verfügbar zu machen, und die Zollbehörden sollten keinem Wirtschaftsbeteiligten mehr gestatten, Vereinfachungen in Bezug auf die Zollanmeldung zu beantragen. Am Ende des Übergangszeitraums sollten alle Bewilligungen ihre Gültigkeit verlieren, da es keine Zollanmeldungen mehr geben wird. In Bezug auf Fernverkäufe von Waren sollte der Übergangszeitraum für die Abgabe von Zollanmeldungen eingeschränkt werden, bis die entsprechenden Kapazitäten der EU-Zolldatenplattform für die Verarbeitung der relevanten Daten für Fernverkäufe zur Verfügung stehen.
Ab dem 1. März 2031 können Einführer, Ausführer und Inhaber des Versandverfahrens für die Überführung von Waren in ein Zollverfahren eine Zollanmeldung abgeben…
Vorbehaltlich der Zustimmung der Zollbehörde kann die Meldung der Ankunft der Waren den Zollbehörden auf anderem Wege als über die EU-Zolldatenplattform, z. B.…
Zollanmeldungen sind mittels der elektronischen Datenverarbeitung abzugeben.
Vorbehaltlich der Zustimmung der Zollbehörde kann die Meldung der Ankunft des Beförderungsmittels und der Waren den Zollbehörden auf anderem Wege als über die…
Die EU-Zolldatenplattform soll die bestehenden elektronischen Systeme ersetzen, die von den Mitgliedstaaten und der Kommission gemäß Artikel 16 Absatz 1 der…
Die EU-Zolldatenplattform sollte den Datenfluss ermöglichen. Die Nutzer sollten in der Lage sein, alle relevanten Daten, die zur Erfüllung ihrer zollrechtlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.