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Gemäß dem Beschluss (GASP) 2026/512 ist es darüber hinaus angezeigt, weitere Einfuhrverbote für Waren einzuführen, die Belarus die Diversifizierung seiner Einnahmequellen und damit seine Beteiligung an der Aggression Russlands gegen die Ukraine ermöglichen, unter anderem in Bezug auf bestimmte Rohstoffe, Metalle, bestimmte Mineralien, Schrott aus Stahl und andere Metalle, Chemikalien, Waren aus vulkanisiertem Kautschuk und gegerbte Pelzfelle.