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Natürliche und juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen oder in ihrem Eigentum oder unter ihrer Kontrolle stehende Personen, Organisationen oder Einrichtungen könnten versuchen, belarussische Gerichts- und Verwaltungsentscheidungen in anderen Drittländern als Belarus durchzusetzen. Solche Versuche können auf Forderungen im Zusammenhang mit von restriktiven Maßnahmen betroffenen Verträgen beruhen. Es ist daher angezeigt, die Möglichkeit für natürliche oder juristische Personen aus der Union auszuweiten, Schadenersatz von Personen, Organisationen und Einrichtungen zu verlangen, die in anderen Drittländern als Belarus die Durchsetzung dieser belarussischen Entscheidungen anstreben oder bei ihrer Durchsetzung mitwirken, sowie von Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die sich im Eigentum oder unter der Kontrolle letzterer befinden. Ferner sollte der Rat ermächtigt werden, ein Transaktionsverbot gegen natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu verhängen, die die Durchsetzung von belarussischen Entscheidungen aufgrund von Forderungen im Zusammenhang mit von restriktiven Maßnahmen betroffenen Verträgen anstreben oder die bei einer entsprechenden Durchsetzung mitwirken, sowie gegen natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle sich die erstgenannten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen befinden.