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Die belarussische Nationalbank steht kurz vor der Einführung des digitalen Belarus-Rubels, der voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Umlauf gebracht und schrittweise von Unternehmen, staatlichen Einrichtungen und Einzelpersonen sowie zwischen ihnen und Akteuren aus Drittländern genutzt wird. Dieses Projekt befindet sich zwar noch in der Vorbereitungsphase, soll aber unter anderem ein Zahlungssystem bereitstellen, das belarussische Personen vor den Auswirkungen der in der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 festgelegten Sanktionen schützt. Daher wird mit dem Beschluss (GASP) 2026/512 ein Verbot eingeführt, sich unmittelbar oder mittelbar an Transaktionen mit einer solchen belarussischen digitalen Zentralbankwährung zu beteiligen oder Unterstützung für die Entwicklung eines solchen Projekts zu leisten. In diesem Beschluss ist auch eine Übergangsfrist vorgesehen, um die ordnungsgemäße Beendigung bestehender Verträge zu ermöglichen.