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Gemäß dem Beschluss (GASP) 2026/512 ist es angezeigt, die Liste der Güter, die Ausfuhrbeschränkungen unterliegen, da sie zur Stärkung der industriellen Kapazitäten von Belarus beitragen könnten, wie Chemikalien, Kautschuk und Waren aus Weichkautschuk, Waren aus Stahl, Werkzeuge für die Metallerzeugung und Zugmaschinen, zu erweitern.