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Mit dem Beschluss (GASP) 2026/512 werden weitere Beschränkungen für die Erbringung von Diensten für die Republik Belarus, ihre Regierung, ihre öffentlichen Stellen, Unternehmen oder Agenturen und für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die in deren Namen oder auf deren Weisung handeln, verhängt, die zur Stärkung der technologischen Fähigkeiten von Belarus beitragen, insbesondere die Erbringung verwalteter Sicherheitsdienste.