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Bei bestandener Prüfung erhält der Prüfling von der Saarländischen Verwaltungsschule ein Zeugnis (§ 34 Abs. 2 BBiG).
Das Prüfungszeugnis enthält:
die Bezeichnung „Prüfungszeugnis nach § 34 Berufsbildungsgesetz“,
den Namen, den Vornamen, das Geburtsdatum, den Geburtsort und den Wohnort des Prüflings,
die Bezeichnung des Ausbildungsberufs und die Fachrichtung,
das Gesamtergebnis und die Ergebnisse der einzelnen Prüfungsleistungen,
das Datum des Bestehens der Prüfung,
die Unterschriften des oder der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und des Verbandsvorstehers oder der Verbandsvorsteherin der Saarländischen Verwaltungsschule,
das Siegel der Saarländischen Verwaltungsschule.