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Über die Zwischenprüfung erhalten der oder die Auszubildende, der gesetzliche Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin und der oder die Ausbildende von der Saarländischen Verwaltungsschule eine Prüfungsbescheinigung. Die Bescheinigung enthält die Feststellung über den Ausbildungsstand und Angaben über eventuelle Mängel. Abschnitt VII Schlussbestimmungen