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Der Wasser- und Bodenverband tilgt seine für wiederkehrende Bedürfnisse aufgenommenen Schulden vor der Wiederkehr des Bedürfnisses.
Für langfristige Darlehen, die nicht regelmäßig wiederkehrend zu tilgen sind, sammelt er die Mittel zur Tilgung planmäßig an.
Er stellt für jedes langfristige Darlehen einen Tilgungsplan auf, in den mindestens die nach dem Schuldverhältnis erforderlichen Beträge einzusetzen sind.