BVerfG, 2 BvR 787/16Nichtannahmebeschluss v. 2017-02-02 · § 543 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO
Nichtannahmebeschluss: Zur Erstreckung der Preisbindung für Arzneimittel auf im Ausland ansässige Versandapotheken (§ 78 Abs 1 S 4 AMG <juris: AMG 1976>) - Verletzung der Berufsfreiheit eines niederländischen Versandapothekenbetreibers durch Rüge einer Verletzung der unionsrechtlichen Notifizierungspflicht nicht substantiiert dargelegt - zudem keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde
BVerfG, 1 BvR 1646/16Nichtannahmebeschluss v. 2016-12-01 · § 543 Abs 2 Nr 2 ZPO
Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber zivilprozessualer Nichtzulassungsbeschwerde (§§ 544, 543 Abs 2 Nr 2 ZPO) bei Rüge von Verfahrensmängeln (hier: Anspruch auf rechtliches Gehör bzw auf ein faires Verfahren)
BVerfG, 2 BvR 1797/15Nichtannahmebeschluss v. 2016-09-23 · § 543 Abs 2 S 1 ZPO
Nichtannahmebeschluss: Nichtzulassung der zivilprozessualen Revision trotz Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage verletzt Art 101 Abs 1 S 2 GG - Annahme der Verfassungsbeschwerde jedoch nicht geboten, da klärungsbedürftige Frage mittlerweile höchstrichterlich iS der angegriffenen Entscheidung entschieden wurde - hier: sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers im Falle einer Rechtsverletzung durch Filesharing
BVerfG, 2 BvR 2193/15Nichtannahmebeschluss v. 2016-09-23 · § 543 Abs 2 S 1 ZPO
Nichtannahmebeschluss: Nichtzulassung der zivilprozessualen Revision trotz Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage verletzt Art 101 Abs 1 S 2 GG - Annahme der Verfassungsbeschwerde jedoch nicht geboten, da klärungsbedürftige Frage mittlerweile höchstrichterlich iS der angegriffenen Entscheidung entschieden wurde - hier: sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers im Falle einer Rechtsverletzung durch Filesharing - teilweise Unzulässigkeit mangels Fristwahrung
BVerfG, 1 BvR 1223/16, 1 BvR 1224/16, 1 BvR 1225/16, 1 BvR 1226/16Nichtannahmebeschluss v. 2016-06-20 · § 543 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO
Nichtannahmebeschluss: Beschränkte verfassungsgerichtliche Nachprüfung fachgerichtlicher Entscheidungen auch bzgl der Handhabung des § 543 Abs 2 S 1 ZPO