BVerfG, 1 BvR 2811/14Stattgebender Kammerbeschluss v. 2015-03-25 · § 543 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verjährung von Rückforderungsansprüchen bzgl Bearbeitungsgebühren für Verbraucherdarlehen als Frage von grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung des Anspruchs auf Justizgewährung durch Entscheidung gem § 522 Abs 2 S 1 ZPO unter Verneinung der grundsätzlichen Bedeutung der Sache - Gegenstandswertfestsetzung
BVerfG, 1 BvR 2851/13Nichtannahmebeschluss v. 2014-04-23 · § 543 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO
Nichtannahmebeschluss: Anspruch auf gesetzlichen Richter (Art 101 Abs 1 S 2 GG) und Handhabung der Revisionszulassung im Zivilprozess - Nichtzulassung eines Rechtsmittels ggf begründungspflichtig, wenn dessen Zulassung nahe gelegen hätte - hier: Eigenbedarfskündigung des Vermieters bei beabsichtigter Nutzung des Mietobjekts als Zweitwohnung - Verletzung der Eigentumsgarantie nicht hinreichend substantiiert gerügt - Ablehnung der Revisionszulassung ohne nähere Begründung nicht zu beanstanden
BVerfG, 1 BvR 2515/12Nichtannahmebeschluss v. 2013-08-01 · § 543 Abs 2 S 1 ZPO
Nichtannahmebeschluss: Anforderungen der Gewährleistung des gesetzlichen Richters und des Rechtsschutzanspruch an Revisionszulassung im Zivilprozess - hier: keine grundsätzliche Bedeutung der Sache bei Anwendung anerkannter Rechtssätze auf konkreten Einzelfall - daher keine Revisionszulassung geboten - jedoch Bedenken gegen konkrete Anwendung der etablierten Maßstäbe des BGH in angegriffener Entscheidung
BVerfG, 1 BvR 1024/12Nichtannahmebeschluss v. 2013-05-20 · § 543 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO
Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unterlassenem Antrag auf Urteilsergänzung (§ 321 Abs 1 ZPO) trotz nicht entschiedenen Hilfsantrags - Frage der Geltendmachung von vereinsrechtlichen Auskunftsansprüchen außerhalb der Mitgliederversammlung nicht klärungsbedürftig und damit ohne grundsätzliche Bedeutung iSd § 543 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO
BVerfG, 1 BvR 2952/08Stattgebender Kammerbeschluss v. 2012-06-28 · § 543 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO
Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) an Handhabung des Revisionszulassungsgrundes der "grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache" (§ 543 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO) - hier: grundsätzliche Bedeutung wegen Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage bei späterer Grundsatzentscheidung des BGH in vergleichbar gelagertem Verfahren