BVerfG, 1 BvR 2292/11Nichtannahmebeschluss v. 2012-05-30 · § 543 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Rüge einer unangemessenen Verfahrensdauer mangels Rechtswegerschöpfung bei unterlassener Klage auf angemessene Entschädigung gem §§ 198, 201 GVG - Zur Möglichkeit des nachträglichen Entfallens der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde (hier: aufgrund Inkrafttretens des ÜberlVfRSchG) - Mangels grundsätzlicher Bedeutung der im Ausgangsverfahren aufgeworfenen Rechtsfragen keine Verletzung des Justizgewährungsanspruchs durch Nichtzulassung der Revision
BVerfG, 1 BvR 2365/11Stattgebender Kammerbeschluss v. 2012-03-21 · § 543 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 durch Nichtzulassung der Revision zum BGH trotz Vorliegens einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage - zum Begriff der grundsätzlichen Bedeutung iSd § 543 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO
BVerfG, 1 BvR 3007/07Stattgebender Kammerbeschluss v. 2011-04-28 · § 543 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Justizgewährungsanspruchs <Art 2 Abs 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip> im Zivilprozess durch unterlassene Revisionszulassung trotz grundsätzlicher Bedeutung <§ 543 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO> - Zur Anwendung des § 426 Abs 1 BGB im Verhältnis des Ausfallbürgen zum Regelbürgen
BVerfG, 1 BvR 1382/10Nichtannahmebeschluss v. 2010-12-08 · § 543 Abs 2 ZPO
Nichtannahmebeschluss: Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare gerichtliche Entscheidungen - hier: Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde ohne nähere Begründung (§§ 543 Abs 2 S 1, 544 Abs 4 S 2 Halbs 2 ZPO) - keine weitergehenden Begründungsanforderungen aus Rechtsschutzgarantie oder wegen Möglichkeit einer Anhörungsrüge gem § 321a ZPO
BVerfG, 1 BvR 2649/06Stattgebender Kammerbeschluss v. 2010-09-29 · § 543 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Justizgewährungsanspruch (Art 2 Abs 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip) gebietet bei hinreichenden Erfolgsaussichten Revisionszulassung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren, auch wenn grundsätzliche Bedeutung (§ 543 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO) nach Ablauf der Begründungsfrist wegfällt - Ggf Pflicht zur Dokumentation der Prüfung der Erfolgsaussichten der Revision in Entscheidungsgründen - Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro