Betreuungssache: Anhörung des Betroffenen und Einholung eines Sachverständigengutachtens bei Absehen von einer Betreuerbestellung; Eignung des Bevollmächtigten zur Abwendung einer erheblichen Gefährdung für die Person des Betroffenen oder dessen Vermögen entgegen dessen geäußerten Wünschen
Leitsatz