Verbindung
Verbindungen werden gesucht …
Wie hängen zwei Vorschriften oder Entscheidungen zusammen? Junoda sucht die Wege zwischen ihnen durch den Graphen — über Entscheidungen, die beide anwenden, über Verweise und Zitierungen — und nennt zu jedem Schritt die Kante und ihre Randnummer.
4-mal verbunden, u. a. über Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes · § 15 SächsBeamtVG · § 72 SächsBeamtVG
Verbindung ansehen →4-mal verbunden, u. a. über Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes · § 64 SächsRiG · § 90 SächsBeamtVG
Verbindung ansehen →3-mal verbunden, u. a. über Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes · § 90 SächsBeamtVG · Art. 18 SN-13870
Verbindung ansehen →3-mal verbunden, u. a. über Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes · § 89 SächsBeamtVG · § 72 SächsBeamtVG
Verbindung ansehen →3-mal verbunden, u. a. über Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes · Art. 18 SN-13870 · § 64 SächsRiG
Verbindung ansehen →3-mal verbunden, u. a. über Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes · Art. 18 SN-13870 · § 72 SächsBeamtVG
Verbindung ansehen →3-mal verbunden, u. a. über Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes · § 15 SächsBeamtVG · § 89 SächsBeamtVG
Verbindung ansehen →2-mal verbunden, u. a. über Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes · § 15 SächsBeamtVG
Verbindung ansehen →2-mal verbunden, u. a. über Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes · § 89 SächsBeamtVG
Verbindung ansehen →2-mal verbunden, u. a. über Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes · Art. 18 SN-13870
Verbindung ansehen →2-mal verbunden, u. a. über Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes · § 89 SächsBeamtVG
Verbindung ansehen →Einmal verbunden, über § 2 SGB IX
Verbindung ansehen →Einmal verbunden, über § 2 SGB IX
Verbindung ansehen →Einmal verbunden, über § 2 SGB IX
Verbindung ansehen →Einmal verbunden, über § 2 SGB IX
Verbindung ansehen →Die Verbindungen stehen auch in der Junoda-API zur Verfügung, mit einem Schlüssel mit dem Scope graph:lesen — Details in der Entwicklerdokumentation.
curl "https://junoda.de/api/v1/verbindungen?von=S%C3%A4chsBG%2F48" \
-H "Authorization: Bearer $JUNODA_SCHLUESSEL"