Aus verwaltungsvorschriften-im-internet.de und den Landesportalen eingelesen. Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsnormen — sie binden nur die Verwaltung selbst.
Erstattung von Auslagen für Handlungen im Rahmen der Rechts- oder Amtshilfe im Bereich der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen
Richtlinie zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement bei der Gewährung von Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen