§ 3 AEntschG SL
Vertretungskosten
Ist durch die Dienstleistung eine Vertretung notwendig geworden, so werden die daraus entstehenden baren Auslagen im Rahmen des Angemessenen und Üblichen ersetzt.
Ist durch die Dienstleistung eine Vertretung notwendig geworden, so werden die daraus entstehenden baren Auslagen im Rahmen des Angemessenen und Üblichen ersetzt.