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Kindertageseinrichtungen sollen in der Regel an einem Standort mindestens zwei Gruppen umfassen. Soweit ausschließlich Kinder unter drei Jahren betreut werden, soll die Kindertageseinrichtung in der Regel maximal vier Gruppen umfassen. Mehrere Standorte können organisatorisch zu einer Gesamteinrichtung zusammengefasst werden.
In Kinderkrippen soll eine Gruppe mindestens zehn, in der Regel elf, aber nicht mehr als zwölf Kinder umfassen.
In Kindergärten soll eine Gruppe in der Regel mindestens 20, aber nicht mehr als 25 Kinder umfassen.
In Kinderhorten soll eine Gruppe in der Regel mindestens 15, aber nicht mehr als 20 Kinder umfassen.
In altersgemischten Einrichtungen soll eine Gruppe mit erweiterter Altersmischung, soweit Kinder im Alter von null bis sechs Jahren betreut werden, 15 Kinder, davon höchstens sechs Kinder unter drei Jahren, soweit Kinder im Alter von zwölf Monaten bis sechs Jahren betreut werden, 18 Kinder, davon höchstens sechs Kinder unter drei Jahren, und soweit Kinder im Alter von drei bis zwölf Jahren betreut werden, 20 Kinder umfassen.
Einzelintegrationsmaßnahmen liegen vor, wenn eine der in Absatz 2 bis 5 genannten Gruppen von mindestens einem Kind mit anerkanntem Eingliederungshilfeanspruch besucht wird.
Integrative Gruppen sind die in Absatz 2 bis 5 genannten Gruppen, wenn diese dauerhaft Plätze für Kinder mit entsprechendem anerkanntem Eingliederungshilfebedarf zur Verfügung stellen. Diese sind einzurichten, wenn dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. Das Nähere regelt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie im Einvernehmen mit dem Ministerium für Bildung und Kultur. Eine integrative Krippengruppe wird von maximal acht Kindern besucht, darunter maximal vier Kinder mit entsprechendem anerkanntem Eingliederungshilfebedarf. Eine integrative Kindergartengruppe wird von maximal 18 Kindern besucht, darunter maximal fünf Kinder mit entsprechendem anerkanntem Eingliederungshilfebedarf. Eine altersgemischte, integrative Gruppe wird in der Regel von maximal zwölf Kindern besucht, darunter maximal vier Kinder unter drei Jahren und insgesamt maximal vier Kinder mit entsprechendem anerkanntem Eingliederungshilfebedarf.