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Wechselschichtdienst kann regelmäßig oder flexibel gestaltet werden. Dabei ist Wechselschichtdienst der Dienst nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel der Arbeitszeit im 24-Stundenrhythmus vorsieht und bei dem ununterbrochen an allen Tagen des Jahres gearbeitet wird. Hierbei darf die Arbeitszeit grundsätzlich nicht überschreiten.
12,5 Stunden innerhalb eines 24-Stundenzeitraumes,
60 Stunden innerhalb eines Siebentagezeitraumes,
240 Stunden innerhalb von fünf Wochen und
innerhalb eines Bezugszeitraumes von vier Monaten durchschnittlich 48 Stunden in der Woche, einschließlich Mehrarbeit und Bereitschaftsdienst,
Den Beamtinnen oder den Beamten im Wechselschichtdienst ist dienstplanmäßig zwischen Ende und Beginn des Dienstes eine Ruhezeit von elf Stunden zu gewähren.
Beginn und Ende der Dienstzeit sind durch Dienstvereinbarungen mit dem Personalrat festzulegen.
Im Wechselschichtdienst werden Pausen gewährt, soweit es die dienstlichen Verhältnisse zulassen. Während der Pausen müssen sich die Beamtinnen und Beamten jedoch zur Dienstleistung bereithalten. Sie werden in die Arbeitszeit eingerechnet.