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Die Fachkommission erteilt der Bewerberin/dem Bewerber nach erfolgreicher Eignungsfeststellung in den Fällen von § 5 Absatz 3, 4 und 6 sowie von § 7 Absatz 2 die fachgebundene Studienberechtigung in einer Bescheinigung (Anlage 2 und 3). Die Zulassung zum einschlägigen Studiengang ist nach erfolgreicher Hochschulzugangsprüfung mit der Bescheinigung nach Satz 1 bei der jeweiligen Hochschule oder bei der Stiftung für Hochschulzulassung zu beantragen. Bei der Durchführung eines Probestudiums erfolgt die Zulassung gemäß § 3 Absatz 5. Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3