Erwägungsgrund 1 32000D0125
Der Rat hat die Kommission durch Beschluß vom 3. November 1997 ermächtigt, im Rahmen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (ECE/UNO) ein Übereinkommen über die Festlegung globaler technischer Regelungen für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, auszuhandeln.